Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Anpassung der Erzeugung und des
Absatzes von Vieh an die Erfordernisse
des Marktes durch alle dafür
erforderlichen Maßnahmen. Dazu
gehören insbesondere
a) die Vermarktung von Schlachtvieh,
Zuchtvieh und Nutzvieh
b) die arbeitsteilige Ferkelproduktion
c) die Durchführung von Transport- und
sonstigen Dienstleistungen sowie die
Gestellung von Personal- und
Sachgegenständen, sofern sie dem
satzungsmäßigen
Zweck der Genossenschaft dienen
d) der Erwerb von Beteiligungen an
anderen Unternehmen, sofern diese dem
satzungsmäßigen Zweck der
Genossenschaft dienen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Verbesserung der Gesundheit und
Robustheit
landwirtschaftlicher Nutztiere. Zur
Erfüllung dieses Zwecks hat die
Genossenschaft folgende Aufgaben:
a) Den obersten Landesbehörden bzw.
den beauftragten Stellen und
den für die Durchführung des
Tierzuchtgesetzes und der
Zuchtwertschätzung maßgeblichen
Organisationen die erforderlichen
Unterlagen
und die Ergebnisse bei Bedarf und gegen
Kostenerstattung zur
Verfügung zu stellen.
b) Informationen zur Verbesserung der
Gesundheit und Robustheit
landwirtschaftlicher Nutztiere zu erheben
und auszuwerten. Überbetriebliche
Auswertungen sind dabei der nach
Landesrecht zuständigen
Behörde zur Verfügung zu stellen und zu
veröffentlichen.
c) Ermittlung und Feststellung von
Leistungen und weiteren Daten der
Bereiche Tierzucht,
Betriebsmanagement, Tiergesundheit
und Tierwohl
sowie dazu die Bereitstellung von
Auswertungen und Durchführung
produktionstechnischer Beratungen in
den landwirtschaftlichen
Betrieben. Die Ergebnisse sind für die
betriebswirtschaftliche Beratung,
den zuständigen Bundes- und
Landesstellen für die Planung
von Förderungsmaßnahmen in der Land-
und Ernährungswirtschaft
und ebenso der wissenschaftlichen
Forschung zur Verfügung zu stellen.
d) Durch die Erledigung der übertragenen
Aufgabengebiete soll die Förderung
der Tiergesundheit und die des Tierwohl
unterstützt werden. |
|
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hommertgen, Wilhelm, Rittersdorf,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Hansen, Markus, Welschbillig,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Generalversammlung vom 07.12.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) und mit ihr die Erweiterung des
Zwecks sowie des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
12.04.2023
Herborn |
GnR 40017: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG, Idenheim (Wiedenhof, 54636 Idenheim). Nicht mehr Vorstand: Böß, Walter, Hackenheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Hommertgen, Wilhelm, Rittersdorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 388: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG, Bad Kreuznach (Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach). Neuer Sitz: Idenheim. Der Sitz ist nach Idenheim (jetzt Amtsgericht Wittlich GnR 40017) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 40017: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG, Idenheim (Wiedenhof, 54636 Idenheim). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 19.08.1992, mehrfach geändert. Die Generalversammlung vom 04.11.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Kreuznach (bisher Amtsgericht Bad Kreuznach GnR 388) nach Idenheim beschlossen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Vieh an die Erfordernisse des Marktes durch alle dafür erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere a) die Vermarktung von Schlachtvieh, Zuchtvieh und Nutzvieh b) die arbeitsteilige Ferkelproduktion c) die Durchführung von Transport- und sonstigen Dienstleistungen sowie die Gestellung von Personal und Sachgegenständen, sofern sie dem satzungsmäßigen Zweck der Genossenschaft dienen d) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sofern sie dem satzungsmäßigen Zweck der Genossenschaft dienen. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Böß, Walter, Hackenheim, * ‒.‒.‒‒; Saar, Gerhard, Baumholder, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 388: Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Hessen-Saar eG, Bad Kreuznach (Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach). Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Vorstand: Böß, Walter, Hackenheim, * ‒.‒.‒‒; Saar, Gerhard, Baumholder, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 04.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2015 mit der Schweinevermarktungsgesellschaft SVG mbH mit Sitz in Idenheim (Amtsgericht Wittlich HRB 41854) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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