Schweinezucht Holterhagen GmbH & Co. KG, Visbek, (Norddöllen 90, 49429 Visbek).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VZ Visbeker Zuchtschweine GmbH & Co. KG am 23.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Schweinezucht Holterhagen GmbH & Co. KG, Visbek, (Norddöllen 90, 49429 Visbek).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2009 mit der VZ Visbeker Zuchtschweine GmbH & Co. KG mit Sitz in Visbek (Amtsgericht Oldenburg HRA 110805) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.