Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart (VR 3374)

Firmendaten

Anschrift
Im Wolfer 10
70599 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/459738-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.saustark.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 3374
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eV
Keywords
Zuchtschweine-Erzeugergemeinschaft w.V. ZEG Schweinezuchtverband Baden Württemberg e.V. Schweinezucht SZV Hybridzucht German Piétrain German Hybrid German Genetic German Duroc Elite Eber Besamung
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer VR 3374 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.08.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 04.12.2014
Veränderung

VR 3374:Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2014 und vom 24.06.2014 der Verein "Schweineherdbuchzucht Schleswig-Holstein e.V.", Neumünster (Amtsgericht Kiel VR 426 NM) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 27.09.2010
Veränderung

Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, (Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart).Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.06. und 22.06.2010 der Verein "Landesverband Rheinischer Schweinezüchter e.V.", Meckenheim (Amtsgericht Bonn VR Nr. 12586) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.