Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Anzengruberstr. 18, 70192 Stuttgart |
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a)
09.04.2024
Görlich |
HRB 743027: Schweizer Leder Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Alexanderstraße 8a, 70184 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Lange Straße 35, 70174 Stuttgart.
HRB 743027: Schweizer Leder Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Am Bismarckturm 8, 70192 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Alexanderstraße 8a, 70184 Stuttgart.
HRB 743027:Schweizer Leder Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Am Bismarckturm 8, 70192 Stuttgart.Mit der "CETRO GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 742747) wurde am 11.11.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 21.11.2013 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Schweizer Leder Beteiligungs GmbH, Stuttgart, Am Bismarckturm 8, 70192 Stuttgart. Der zwischen der Gesellschaft und der "Alte Grube GmbH", Hattenhofen (Amtsgericht Ulm HRB 724459), welche auf die "Schweizer Group KG", Hattenhofen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 721556) verschmolzen ist, am 26.02.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 30.11.2012 mit Wirkung zum 31.12.2012 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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