Schwenk GmbH, Freudenstadt, Marktplatz 27, 72250 Freudenstadt. Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Schwenk GmbH, Freudenstadt, Marktplatz 27, 72250 Freudenstadt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 01.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Stefan Schwenk, * ‒.‒.‒‒, Freudenstadt als Inhaber der Firma "SCHWENK Augenoptik-Uhren-Schmuck, Inh. Stefan Schwenk e.K.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 728845) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schwenk GmbH, Freudenstadt, Marktplatz 27, 72250 Freudenstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwenk, Gerhard, Uhrenmachermeister, Freudenstadt.