HRA 2716:Schweriner Küchenstudio Christel Schneider e. Kfr., Schwerin (Goethestr. 79, 19053 Schwerin). Die Firma ist erloschen.
Schweriner Küchenstudio Christel Schneider e. Kfr., Schwerin (Goethestr. 79, 19053 Schwerin) Einzelkaufmann. Inhaber: Schneider, Christel, Schwerin, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Schweriner Küchenstudio Christel Schneider GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 2347) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.