Schweriner Kreisfußballverband e.V., Schwerin, (c/o Jörg Knobbe, Eichholzstr. 78, 19089 Crivitz).Die Eintragung bei dem übernehmenden Verein (AG Wismar, VR 718) ist am 04.05.2009 erfolgt. Der Verein ist erloschen.
Schweriner Kreisfußballverband e.V., Schwerin (c/o Jörg Knobbe, Eichholzstr. 78, 19089 Crivitz). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger mit dem Kreisfußballverband Nordwest Mecklenburg e.V. mit Sitz in Wismar (AG Wismar, VR 62) nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 03.07.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des Kreisfußballverband Nordwest Mecklenburg e.V. vom 17.07.2008 auf den neu gegründeten und künftigen Kreisfußballverband Schwerin-Nordwestmecklenburg e.V. mit Sitz in Wismar (übernehmenden Rechtsträgers) im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen (übernehmenden) Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.