HRB 91316 B: Scope ESG Analysis GmbH, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Geschäftsführer: 10. Dr. Bartels, Bernhard, * ‒.‒.‒‒, Hochheim am Main; Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Jolivet, Guillaume
HRB 91316 B: Firma / Name vormals: Scope Risk Solutions GmbH, Berlin, Lennéstraße 5, 10785 Berlin. Firma: Scope ESG Analysis GmbH; Gegenstand: Erbringung von Finanzanalyse- und -überwachungsleistungen, Durchführung und Erstellen von Analysen und Berichten, Erstellung und Aufrechterhaltung von Indizes, Vergabe von Zertifizierungen und deren Überwachung, Erstellen von Leistungsbewertungen sowie Durchführung von Peer-Group-Analysen und ähnlichen Dienstleistungen, die im Finanzsektor üblich sind, unter Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) im weitesten Sinne, einschließlich und insbesondere der Bewertung und der Einhaltung von nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) und aller aktuellen und zukünftigen, international anerkannten oder selbst entwickelten Kriterien im Bereich der nachhaltigen Finanzierung. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Hoffmann, Christopher; Geschäftsführer: 8. Jolivet, Guillaume, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer: 9. Schoeller, Florian, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Änderung zu Nr. 5: Steffens, Jana; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Werner, Christian, * ‒.‒.‒‒, Eichenzell; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die Scope ESG Analysis GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 202433 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.