HRB 24408: Scout24 HCH Beteiligungs AG, Bonn, c/o Flick Gocke Schaumburg, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 25.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25./26.11.2019 im Wege der Aufnahme - unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) - mit der Scout24 HCH Alpen AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein (Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, FL-0002.522.031-1) verschmolzen.
HRB 24408: Scout24 HCH Beteiligungs AG, Bonn, c/o Flick Gocke Schaumburg, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Firma Scout24 HCH Beteiligungs AG mit Sitz in Bonn, Deutschland (Hauptverwaltung in München, Deutschland) (Amtsgericht Bonn HRB 24408) mit der Aktiengesellschaft nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Firma Scout24 HCH Alpen AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein (Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein, Registernummer FL-0002.522.031-1) eingereicht worden.Nach Art. 24 Abs.1 it.a) SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaats, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung Anwendung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, der Anleihegläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften und der Inhaber von mit Sonderrechten gegenüber den sich verschmelzenden Gesellschaften ausgestatteten Wertpapieren mit Ausnahme von Aktien.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, d.h. der Scout24 HCH Beteiligungs AG, ergeben sich aus § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes ("UmwG"). Danach ist den Gläubigern der Scout24 HCH Beteiligungs AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs.2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Dieses Recht steht den Gläubigern der Scout24 Beteiligungs AG außerdem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Für etwaige Anleihegläubiger der Scout24 HCH Beteiligungs AG sowie für etwaige Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien gem. Art. 24 Abs.1 lit.b) und c) SE-VO gelten die vorstehenden Gläubigerschutzrechte entsprechend. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 SEAG finden keine Anwendung, weil der zukünftige Sitz der Scout24 Beteiligungs SE in Deutschland ist. Der Anspruch ist unmittelbar geltend zu machen gegenüber der Scout24 Beteiligungs SE, Bothestraße 11-15, 81675 München. Unter dieser Anschrift können auch kostenlos ergänzende Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre eingeholt werden. Als Ansprechpartner dient Ihnen auch: Frau Dr. Hilke Herchen, Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg, Tel.: +494037630341, Email: Hilke.Herchen@cms-hs.com. Für die Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Angaben über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind nicht zu machen, da die Scout24 AG mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 220696, die alleinige Aktionärin sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft ist. Die alleinige Aktionärin der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft hat angekündigt, der grenzüberschreitenden Fusion durch Übernahme bzw. Verschmelzung durch Aufnahme zur Gründung einer SE zuzustimmen. Damit sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, die über ihre Rechte bzw. die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre informiert werden müssten. Unter folgender Anschrift können kostenlos ergänzende Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre eingeholt werden: Scout24 Beteiligungs SE, Bothestraße 11-15, 81675 München. Die für die SE vorgesehene Firma lautet "Scout24 Beteiligungs SE" und hat ihren künftigen satzungsmäßigen Sitz in Bonn, Deutschland, und ihre künftige Hauptverwaltung in München, Deutschland.
HRB 24408: Scout24 HCH Beteiligungs AG, Bonn, c/o Flick Gocke Schaumburg, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn. Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.03.2019. Geschäftsanschrift: c/o Flick Gocke Schaumburg, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn. Gegenstand: die Beteiligung an Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt auf der innovativen Zusammenführung von Angebot und Nachfrage in verschiedenen Märkten mit Hilfe neuer Medien und die Ausübung von Geschäftsleitungs- (Holding-) Funktionen bei den Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann solche Beteiligungen erwerben, belasten, verwalten und veräußern und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, finanzieren. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Klemund, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.