HRB 98356 B: SeBe Universal GmbH, Berlin, Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2017; 15.05.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die EAT Erdbau Abriss und Tiefbau GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 149097) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 98356 B: SeBe Universal GmbH, Berlin, Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin
HRB 98356 B: Firma / Name vormals: SeBe Gaststätten GmbH, Berlin, Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin. Firma: SeBe Universal GmbH; Gegenstand: Ferner: Unternehmensberatung, Ausarbeitung von Unternehmenskonzepten, Kontierung laufender Geschäftsvorfälle, Haus- und Grundstücksverwaltung unter Ausschluss von § 34 c GewO, Bauplanungsleistungen, Bauüberwachung und Bauleitung, Grundstücksentwicklung , Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten, Tiefbauarbeiten, Abbruch-, Abriss- und Beräumungsarbeiten, Putzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fliesen- und Fußbodenverlegerarbeiten, Reinigungsarbeiten nach Hausfrauenart, Hausmeistertätigkeiten, Handel mit Baustoffen und Handel mit Altmetallen, Vermittlung von Bauaufträgen, Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere Baustoffe und Waren des täglichen Bedarfs; Absatzförderung dieser Waren, Handel, Vermittlung und Vermietung von Telekommunikationsgeräten und - einrichtungen, Ausführung von Internetdienstleistungen, Verarbeitung von Daten, Bereitstellung von Webspeichern, Betrieb eines Internetkaufhauses, Verwaltung eigenen Vermögens. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
HRB 98356 B: SeBe Gaststätten GmbH, Berlin, Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Schwanke, Mario; Geschäftsführer: 5. Lemke, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 98356 B: SeBe Gaststätten GmbH, Berlin, Prenzlauer Allee 185, 10405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EURASIA Im- und Export GmbH mit Sitz in Meyenburg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 11206 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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