Seba Hydrometrie GmbH, Kaufbeuren-Neugablonz, Gewerbestraße 61 a, 87600 Kaufbeuren. Prokura erloschen: Düster, Rudolf, Germaringen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Seba Hydrometrie GmbH Co. & KG mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9440) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seba Hydrometrie GmbH, Kaufbeuren-Neugablonz, Gewerbestraße 61 a, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung des § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
Seba Hydrometrie GmbH, Kaufbeuren-Neugablonz, Gewerbestraße 61 a, 87600 Kaufbeuren.Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 61 a, 87600 Kaufbeuren. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Fabrikation und der Vertrieb von Messgeräten für die Wasserwirtschaft, Meteorologie und Umwelttechnik, die Übernahme dementsprechender Vertretungen oder auch Verfahrenstechniken und die Bereitstellung von Informationen mittels Informatik, Entwicklung und Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
Seba Hydrometrie GmbH, Kaufbeuren-Neugablonz, (Gewerbestraße 61 a, 87600 Kaufbeuren).Die S.I.S. SEBA Information Service GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten HRB 5817) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.