HRB 9874: Sebastian Dornhöfer GmbH, Siegen, Eisenhüttenstraße 27A, 57074 Siegen. Prokura erloschen: Gladysz, Adam, Dornburg-Frickhofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9874: Sebastian Dornhöfer GmbH, Siegen, Eisenhüttenstraße 27A, 57074 Siegen. Einzelprokura: Gladysz, Adam, Dornburg-Frickhofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9874: Sebastian Dornhöfer GmbH, Siegen, Hainbornstraße 22, 57074 Siegen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eisenhüttenstraße 27A, 57074 Siegen.
Sebastian Dornhöfer GmbH, Siegen, Hainbornstraße 22, 57074 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. August 2012. Geschäftsanschrift: Hainbornstraße 22, 57074 Siegen. Die Installation, die Inbetriebnahme, die Umrüstung und die Instandsetzung von Maschinen im In- und Ausland sowie der Handel mit derartigen Maschinen, Ersatzteilen und Zubehörkomponenten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dornhöfer, Sebastian, Siegen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24. August 2012 durch Ausgliederung des von Herrn Sebastian Dornhöfer, Siegen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Sebastian Dornhöfer e.K." mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRA 8726 ) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.