Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Fleck, Stephan, Ockenheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.03.2024
Peter
b)
Fall 10 |
6 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Am St. Jakobsberg 2, 55437 Ockenheim
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Zweigniederlassung Gau-Algesheim, 55435
Gau-Algesheim,
Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 3,
55435 Gau-Algesheim |
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a)
27.02.2023
Peter
b)
Fall 9 |
HRB 45584: Fernandez Health Care Consultants GmbH, Ingelheim, Konrad-Adenauer-Straße 42, 55218 Ingelheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung nach Ockenheim beschlossen. Neue Firma: Sebastian Fleck Pro GmbH. Neuer Sitz: Ockenheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am St. Jakobsberg 8, 55437 Ockenheim.
HRB 45584: Fernandez Health Care Consultants GmbH, Ingelheim, Konrad-Adenauer-Straße 42, 55218 Ingelheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2020 mit der Atenea Management Services GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 47781) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45584: Fernandez Health Care Consultants GmbH, Ingelheim, Konrad-Adenauer-Straße 42, 55218 Ingelheim. Nach Namensänderung - bisher Novajas Fernandez - weiterhin Geschäftsführer: Fleck, Sebastian, Bingen am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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