Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Spis, Konstantin, Hamm, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Fischer, Matthias, Ladenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.03.2024
Herborn |
HRB 43667: SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, Am Orschbach 2, 54518 Rivenich. Prokura erloschen: Hölle, David, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43667: SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, Am Orschbach 2, 54518 Rivenich. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Matthias, Ladenburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
HRB 43667: SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, Am Orschbach 2, 54518 Rivenich. Prokura erloschen: Luzar, Patrick, Regensburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43667: SecAnim Südwest GmbH, Rivenich, Am Orschbach 2, 54518 Rivenich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GFT) mit Sitz in Rivenich (Amtsgericht Wittlich HRB 12665) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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