HRA 114810: Sechste PMI GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 5, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rentzelstraße 10 a, 20146 Hamburg.
Sechste PMI GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 5, 20354 Hamburg. Der Sitz ist von Hildesheim (bisher Amtsgericht Hildesheim HRA 201091) nach Hamburg verlegt.
Sechste PMI GmbH & Co. KG, Hildesheim, Alfelder Str. 109, 31139 Hildesheim. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRA 114810) verlegt. Nunmehr: Hamburg. Geschäftsanschrift: Neuer Jungfernstieg 5, 20354 Hamburg.
Sechste PMI GmbH & Co. KG, Hamburg, Neuer Jungfernstieg 5, 20354 Hamburg. (Die Verpachtung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neuer Jungfernstieg 5, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sechste PMI Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 111961).
Sechste PMI GmbH & Co. KG, Hildesheim, Alfelder Str. 109, 31139 Hildesheim. (Verpachtung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alfelder Str. 109, 31139 Hildesheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Sechste PMI Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 111961). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wohn- und Gewerbepark Hildesheim GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200085) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.