HRB 136220: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Hamburg, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg. Der Formwechsel ist mit Errichtung der Zuzugsurkunde der luxemburgischen Notarin Karine Reuter am 16.10.2020 wirksam geworden.
HRB 136220: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Hamburg, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Crasemann, Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; de Waal, Hendrik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Jenckel, Hans-Wilhelm, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Kuschnik, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Bekouassa, Yasmina, Strassen / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒; Berchem, Angelo, Pontpierre / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒; Kind, Laurent, Strassen / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Spreeturm PropCo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird erst unter den Voraussetzungen des luxemburgischen Rechts wirksam. Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 136220: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Hamburg, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG den Entwurf des Sitzungs- und Umwandlungsbeschlusses vom 16.06.2020 eingereicht:a) Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden Gesellschaft, § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG analog Die Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg. Nach Wirksamwerden des Formwechsels wird die Gesellschaft eine Société à responsabilité limitée (S.à r.l.) nach luxemburgischem Recht mit der Firma "Spreeturm PropCo S.à r.l." sein und ihren Sitz in Luxemburg/Luxemburg haben. b) Register, bei dem die formwechselnde Gesellschaft eingetragen ist, sowie die Nummer der Ein-tragung, § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG analog Die Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Caffamacherreihe 20, 30355 Hamburg, unter der Nummer HRB 136220 eingetragen. Nach Wirksamwerden des Formwechsels wird die Spreeturm PropCo S.à r.l. im Registre de Com-merce et des Sociétés von Luxemburg, 14 Rue Erasme, L-1468 Luxemburg/Luxemburg eingetra-gen sein. Die neue dortige Registernummer ist noch nicht bekannt. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kosten-los eingeholt werden können, § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG analog Nach der auf den grenzüberschreitenden Formwechsel analog anzuwendenden Vorschrift des § 122j UmwG ist den Gläubigern der Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grund-besitz mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Hinweis, dass der Entwurf des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses beim Handelsregister eingereicht worden ist, ist durch das von der Landesjustizverwaltung bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntzumachen. Die Bekanntmachung entsprechend §§ 122d UmwG, 10 HGB gilt für die Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH mit Bekanntmachung in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem als erfolgt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH entsprechend § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses entstanden sind. Zur Anmeldung eines Anspruchs ist seine genaue Beschreibung so weit erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Anmeldung eines Anspruchs ist an folgende Adresse zu richten: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg.Unter dieser Anschrift können ab sofort auch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Geltendmachung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 136220: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Hamburg, Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 8 und 11 beschlossen.
HRB 136220: Sechsundvierzigste Verwaltungsgesellschaft DWI Grundbesitz mbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gorch-Fock-Wall 1a, 20354 Hamburg.
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