Second Source Components GmbH, Friedrichsdorf, Max-Planck-Straße 16, 61381 Friedrichsdorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Second Source Components GmbH, Friedrichsdorf, Max-Planck-Straße 16, 61381 Friedrichsdorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Puth, Harry Daniel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Second Source Components GmbH, Friedrichsdorf, Max-Planck-Straße 16, 61381 Friedrichsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2010 mit Änderung vom 18.11.2010. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 16, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Der Vertrieb von elektronischen Bauteilen und Systemen, sowie Erzeugnissen gleicher oder ähnlicher Art und der Betrieb artverwandter Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Puth, Harry Daniel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Second Source Components Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10350). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.