HRB 123988: Secondherzog GmbH, Hamburg, Straßenbahnring 17, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eppendorfer Landstraße 21, c/o Stephan Herzog, 20249 Hamburg.
HRB 123988: Secondherzog GmbH, Hamburg, Straßenbahnring 17, 20251 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 10/17) vom 01.03.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Secondherzog GmbH, Hamburg, Straßenbahnring 17, 20251 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Heise, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Secondherzog GmbH, Hamburg, Straßenbahnring 17, 20251 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2012. Geschäftsanschrift: Straßenbahnring 17, 20251 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit Textilien über das Internet, insbesondere der An- und Verkauf von Bekleidung und Accessoires sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heise, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Herzog, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Heise, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Secondherzog Andreas Heise e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 114437) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.06.2012. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.08.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.