HRB 11978 FF: Secoplast GmbH, Schorfheide, Finowfurter Ring 46, 16244 Schorfheide OT Finowfurt. Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 1 Monat HRB 11978 FF: Secoplast GmbH, Schorfheide, Finowfurter Ring 46, 16244 Schorfheide OT Finowfurt.
HRB 11978 FF: Secoplast GmbH, Schorfheide, Finowfurter Ring 46, 16244 Schorfheide OT Finowfurt. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Secoplast GmbH, Schorfheide, Finowfurter Ring 46, 16244 Schorfheide OT Finowfurt. Gegenstand: Stoffliche Verwertung und Verarbeitung von Kunststoffabfällen; Weiterverarbeitung von Sekundärrohstoffen; Handel mit Sekundärrohstoffen und Kunststoffprodukten; Im- und Export von Kunststoffabfällen; sonstige Dienstleistungen im Abfallbereich; sonstige technische Dienstleistungen; Betrieb von Photovoltaikanlagen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Secoplast GmbH, SchorfheideFinowfurter Ring 46, 16244 Schorfheide OT Finowfurt. Gegenstand: stoffliche Verwertung und Verarbeitung von Kunststoffabfällen; Weiterverarbeitung von Sekundärrohstoffen; Handel mit Sekundärrohstoffen und Kunststoffprodukten; Im- und Export von Kunststoffabfällen; sonstige Dienstleistungen im Abfallbereich; sonstige technische Dienstleistungen Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs.1(Firma) und § 2(Gegenstand des Unternehmens). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BBS Recycling GmbH mit Sitz in Schorfheide(Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRB 11473 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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