Securicor Wertlogistik GmbH, Bonn (An der Marienkapelle 10, 53179 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden G4S Geld- und Wertdienste GmbH am 17.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Securicor Wertlogistik GmbH, Bonn (An der Marienkapelle 10, 53179 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.04.2005 mit der Group 4 Falck Geld- und Wertdienste GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 48929); jetzt: G4S Geld- und Wertdienste GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13760) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erstwirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.