HRB 201386: Sedat Disli GmbH, Aurich, Leerer Landstraße 28, 26603 Aurich. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Geschäftsführer: Disli, Sedat, Aurich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sedat Disli GmbH, Aurich, Heerenkamp 12, 26605 Aurich. Neue Geschäftsanschrift: Leerer Landstraße 28, 26603 Aurich.
Sedat Disli GmbH, Aurich, Heerenkamp 12, 26605 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 und 2 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Sedat Disli GmbH, Aurich, Heerenkamp 12, 26605 Aurich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2009. Geschäftsanschrift: Heerenkamp 12, 26605 Aurich. Gegenstand: Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Handel mit Malerbedarfsartikeln sowie die Lieferung und der Einbau von Wärmedämmverbundsystemen sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszwecke zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Disli, Sedat, Aurich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Sedat Disli, * ‒.‒.‒‒, Aurich, als Inhaber unter der Firma "Maler- und Lackiererei Sedat Disli e.K." mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRA 200985) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.07.2009 mit Änderungen vom 04.11.2009 und 22.12.2009. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.