Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts
wegen gelöscht. |
a)
14.06.2023
Dinter |
HRA 33717: Sedcura GmbH & Co. KG, Köln, Rathenauplatz 17, 50674 Köln. Neuer Sitz nach Verlegung (jetzt Amtsgericht Potsdam HRA 7603 P): Falkensee.
HRA 7603 P: Sedcura GmbH & Co. KG, Falkensee, Beethovenallee 20 B, 14612 Falkensee. inländische Geschäftsanschrift: Beethovenallee 20 B, 14612 Falkensee; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Sedcura-Verwaltungs GmbH, Falkensee (Amtsgericht Potsdam, HRB 34263 P); mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33717) nach Falkensee verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 16.11.2018
HRA 33717: Sedcura GmbH & Co. KG, Köln, Ehrenstraße 13, 50672 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rathenauplatz 17, 50674 Köln.
HRA 33717: Sedcura GmbH & Co. KG, Köln, Ehrenstraße 13, 50672 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2018 das einzelkaufmännische Unternehmen Milad Taghipour Paeinkoulaei e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 33625) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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