See Tickets Germany GmbH, Hamburg, Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CTS EVENTIM Aktiengesellschaft am 28.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
See Tickets Germany GmbH, Hamburg, Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.05.2013 mit der CTS EVENTIM Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 156963) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
See Tickets Germany GmbH, Hamburg, Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ticket Online Software GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
See Tickets Germany GmbH, Hamburg, Sandtorkai 70/71, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Bleichen 11, 20354 Hamburg.
See Tickets Germany GmbH, Hamburg, Sandtorkai 70/71, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Stockmann, Norbert, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒.
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