SeeBA International GmbH, Stemwede (Tielger Allee 60, 32351 Stemwede). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SeeBA Energiesysteme GmbH (AG Bad Oeynhausen, HRB 8812) am 28.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SeeBA International GmbH, Stemwede (Tielger Allee 60, 32351 Stemwede). Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Klinksiek, Bernd, Stemwede, * ‒.‒.‒‒; Seebode, Ewald, Georgsmarienhütte, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2007 mit Ergänzung vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2007 mit der SeeBA Energiesysteme GmbH mit Sitz in Stemwede (AG Bad Oeynhausen HRB 8812) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SeeBA International GmbH, Stemwede (Tielger Allee 60, 32351 Stemwede). Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Klinksiek, Bernd, Stemwede, * ‒.‒.‒‒; Seebode, Ewald, Georgsmarienhütte, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.