Seeburg Holzwerkstoffe GmbH, Kiel, Edisonstraße 50, 24145 Kiel. Die Verschmelzung ist mit der am 06.08.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 1520 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Seeburg Holzwerkstoffe GmbH, KielEdisonstraße 50, 24145 Kiel. Geschäftsanschrift: Edisonstraße 50, 24145 Kiel Vorstand: Geschäftsführer: 4. Dr. Fries, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Heikendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer:3. Fries, Johannes Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Johannes Fries GmbH & Co. KG (Amtsgericht Kiel, HRA 1520 KI) -übernehmender Rechtsträger- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Seeburg Holzwerkstoffe GmbH, Kiel(Edisonstraße 50, 24145 Kiel). Prokura: Nicht mehr Prokurist:;1. Bliesener, Helmut; 2. Hellmond, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Holzbunge; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
Seeburg Holzwerkstoffe GmbH, Kiel(Edisonstraße 50, 24145 Kiel). Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schneider, Michael; Geschäftsführer: Fries, Johannes, * ‒.‒.‒‒, Heikendorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.