Seehotel Ahlbecker Hof Verwaltungsgesellschaft mbH, Ahlbeck (Dünenstraße 47, 17419 Ahlbeck). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Interline Touristik Consulting GmbH (AG Mönchengladbach HRB 11607) am 16.10.07 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Seehotel Ahlbecker Hof Verwaltungsgesellschaft mbH, Ahlbeck (Dünenstraße 47, 17419 Ahlbeck). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Interline Touristik Consulting GmbH mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11607) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.