HRB 7017: Seelhof Holding GmbH, Herborn, Döringweg 1, 35745 Herborn. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2021 und 10.01.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 7017: Seelhof Holding GmbH, Herborn, Döringweg 1, 35745 Herborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ORIMIZE AG mit dem Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar HRB 6452) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7017: Seelhof Holding GmbH, Herborn, Döringweg 1, 35745 Herborn. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seelhof, Elvira, Herborn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7017: Seelhof Holding GmbH, Herborn, Döringstraße 1, 35745 Herborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Döringweg 1, 35745 Herborn.
HRB 7017: Seelhof Holding GmbH, Herborn, Döringstraße 1, 35745 Herborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Holding") der Seelhof Systemberatung GmbH mit Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar, HRB 4405) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 16.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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