HRA 6755 KI: Seemann Schädlingsbekämpfung und Holzschutz GmbH & Co. KG, Schwentinental, Liesenhörnweg 1, 24222 Schwentinental. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
HRA 6755 KI: Seemann Schädlingsbekämpfung und Holzschutz GmbH & Co. KG, Schwentinental, Liesenhörnweg 1, 24222 Schwentinental. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Hannemann Verwaltungs-GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Rentokil Initial Beteiligungs GmbH, Lingen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 212069); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Seemann Schädlingsbekämpfung und Holzschutz GmbH & Co. KG, Schwentinental, Liesenhörnweg 1, 24222 Schwentinental. Geschäftsanschrift: Liesenhörnweg 1, 24222 Schwentinental. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Hannemann Verwaltungs-GmbH, Schwentinental (Amtsgericht Kiel, HRB 11043 KI) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seemann Schädlingsbekämpfung und Holzschutz GmbH mit Sitz in Klausdorf (Amtsgericht Kiel, HRB 5368 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..