Seewald, Wendler & Bockisch Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremerhaven, Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 14.02.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bremen, HRA 25322 HB) in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Der Name ist erloschen..
Seewald, Wendler & Bockisch Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremerhaven, Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven. Rechtsverhaeltnis: Die Partnerschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Lloyd GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 25322 HB verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Seewald, Wendler & Bockisch Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremerhaven(Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven, Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.). Name der Firma: Seewald, Wendler & Bockisch Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft. Sitz der Firma: Bremerhaven. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Vertretungsregelung: Zur Vertretung der Partnerschaft ist jeder Partner, der Steuerberater ist, ermächtigt. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Partner: 1. Bockisch, Astrid, * ‒.‒.‒‒, Langen, Steuerberaterin. Partner: 2. Seewald, Hans-Christoph, * ‒.‒.‒‒, Schiffdorf, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Partner: 3. Wendler, Hartmut, * ‒.‒.‒‒, Bremerhaven, Steuerberater Dipl.-Finanzwirt. Rechtsform: Partnerschaft..