HRB 6264: Segelzeit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Titz, Güstener Str. 15, 52445 Titz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 6264: Segelzeit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Titz, Güstener Str. 15, 52445 Titz. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. nunmehr Liquidator: Dr. Haupt, Olaf, Dänischenhagen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 27.10.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021 aufgelöst.
HRB 6264: Segelzeit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Titz, Güstener Str. 15, 52445 Titz. Nicht mehr Geschäftsführer: Weis, Wolfgang, Titz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6264: Segelzeit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Titz, Güstener Str. 15, 52445 Titz. Geschäftsführer: Dr. Haupt, Olaf, Dänischenhagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Segelzeit gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Titz, Güstener Str. 15, 52445 Titz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2011. Geschäftsanschrift: Güstener Str. 15, 52445 Titz. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 2. Zweck der Gesellschaft ist es, an der traditionellen Segelschifffahrt interessierten Menschen Gelegenheit zu geben, auf geeigneten Segelschiffen unter fachkundiger Leitung den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft zu erlernen und betreiben und den Segelsport im Allgemeinen zu fördern. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung des historischen Haikutters HANSINE FN121 (WELTKULTURERBE) als maritimes Denkmal. Die Gesellschaft hält oder bringt weitere Traditionsschiffe nach den jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen in Fahrt, soweit an deren Präsentation in Fahrt ein öffentliches kulturelles Interesse besteht und macht diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich. Dies wird insbesondere erreicht durch: - Fortbildungsveranstaltungen zur Vermittlung von klassischer Seemannschaft und handwerklichen Fertigkeiten auf Traditionsschiffen, - Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen in Schiffsführung von Traditionsschiffen, Navigation und klassischer, traditioneller Seemannschaft, - Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten, sowie von Studien- und Erlebnisreisen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im In- und Ausland, - Durchführung von Erlebnispädagogischen Klassenfahrten, - Erlebnispädagogische Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer und Begleiter von Klassenfahrten, - Schulungen, Seminar-, Lehr-, Vortrags- und Tagungsveranstaltungen zur Aus- und Fortbildung von Menschen, die sich innerhalb der Freizeitpädagogik bilden möchten, - Schulungen, Seminar-, Lehr-, Vortrags- und Tagungsveranstaltungen für Eltern und sonstige pädagogisch Tätige. 4. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre Kapitalanteile und den gemeinen Wert der ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 7. Etwaige Überschüsse der Gesellschaft sind ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zuzuführen. Sonstige Zuwendungen sind nicht gestattet. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt an den Verein "Freunde der HANSINE e.V." in Jülich, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 9. Die Gesellschaft kann, soweit es zur nachhaltigen Erfüllung ihres Zweckes gemäß § 2 erforderlich ist, Rücklagen bilden. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weis, Wolfgang, Titz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.