Segger Microcontroller Systeme GmbH, Hilden (Heinrich-Hertz-Straße 5, 40721 Hilden). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Segger Microcontroller GmbH & Co. KG am 06.02.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Segger Microcontroller Systeme GmbH, Hilden (Heinrich-Hertz-Straße 5, 40721 Hilden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2007 mit Änderung vom 21.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag und vom 21.12.2007 mit der Segger Microcontroller GmbH & Co. KG mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 19694) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.