HRB 420707:Seibert GmbH, Hockenheim, Rudolf-Diesel-Str. 23 A, 68766 Hockenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von Transporten mittels Spezialfahrzeugen für Transportcontainer im Güternahverkehr sowie die Vermittlung von Transporten desselben Bereiches. Die Gesellschaft kann auch Dienstleistungen für Industrie, Gewerbe, Handel und den Privatbereich erbringen, insbesondere in den Bereichen Schadensmanagement, Grundstücks- und Immobilieninstandhaltung und -sanierung.
HRB 420707:Seibert GmbH, Hockenheim, III. Industriestr. 6, 68766 Hockenheim.Neue Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 23 A, 68766 Hockenheim.
HRB 420707:Seibert GmbH, Hockenheim, III. Industriestr. 6, 68766 Hockenheim.Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Die Gesellschaft wird durch einen alleinvertretungberechtigten Geschäftsführer vertreten. Er ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seibert Industriedienstleistungen GmbH", Hockenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 421790) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.