HRA 2939: Seisler & Co., Lüdenscheid (Am Neuen Haus 21, 58507 Lüdenscheid). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 2939: Seisler & Co., Lüdenscheid (Am Neuen Haus 21, 58507 Lüdenscheid). Nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 03.06.2019 des Amtsgerichts Hagen (103 IN 29/06) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seisler & Co. mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.Eine Gewerbeabmeldung ist ebenfalls erfolgt. Die Firma ist daher erloschen.Es ist beabsichtigt das Erlöschen der Firma von Amts wegen gemäß §§ 6 Abs.1, 31 Abs. 2 HGB i.V.m. § 393 FamFG in das Handelsregister einzutragen.Von diesem Vorhaben werden eventuelle Erben des persönlich haftenden Gesellschafters Hans Gerhard Seisler oder Erben der Kommanditistin Frau Edith Seisler unterrichtet. Zugleich wird Ihnen zur Geltendmachung eines Widerspruchs eine Frist von 6 Wochen gesetzt, die mit der Zustellung dieses Schreibens beginnt. Den Widerspruch können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erheben.Nach Fristablauf erfolgt die Löschung von Amts wegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Iserlohn, Friedrichstraße 108-110, 58636 Iserlohn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Iserlohn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Seisler & Co., Lüdenscheid (Am Neuen Haus 21, 58507 Lüdenscheid). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 29/06) vom 31.03.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.