Seitz Gear-Technologies GmbH, Friesenheim, Industriestraße 13 - 15, 77948 Friesenheim.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.01.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seitz Gear-Technologies GmbH, Friesenheim, Industriestraße 13 - 15, 77948 Friesenheim.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ALSEI Metallfaser GmbH", Friesenheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 390735), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
WEKO Gear-Technologies GmbH, Friesenheim (Industriestr. 13 - 15, 77948 Friesenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Seitz Gear-Technologies GmbH.
WEKO Gear-Technologies GmbH, Friesenheim (Industriestr. 13 - 15, 77948 Friesenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2007. Gegenstand: Der An- und Verkauf von Werkzeugmaschinen aller Art im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Seitz, Detlef, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.