HRA 40220: Sekthaus Carl Graeger, Inhaber Volker Valerius e.K., Bingen am Rhein, Martinstrasse 2, 55411 Bingen am Rhein. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2018 mit Änderung vom 15.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 bzw. vom 15.08.2018 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der vorhandenen Grundstücke des Anlagevermögens, im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Sekthaus Carl Graeger KG mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRA 43433) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eK