Sektion Lüneburg des Deutschen Alpenvereins (DAV), Lüneburg (Blümchensaal 1 b, 21337 Lüneburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 26.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Sektion Lüneburg des Deutschen Alpenvereins (DAV), Lüneburg (Blümchensaal 1 b, 21337 Lüneburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.07.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2012 mit dem Verein Deutscher Alpenverein Sektion Hamburg und Niederelbe e.V. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 18760) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.