Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Sektkellerei Burg Weisenau GmbH, Speyer (HRB 52453) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Schustergasse 7
67346 Speyer
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 52453
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sektkellerei Burg Weisenau GmbH aus Speyer war im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer HRB 52453 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Sektkellerei Burg Weisenau GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Sektkellerei Burg Weisenau GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2020)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 1

Calendar 17.07.2009
Löschung

Sektkellerei Burg Weisenau GmbH, Speyer, Am Königsplatz/Schustergasse 7, 67346 Speyer.Geschäftsanschrift: Am Königsplatz/Schustergasse 7, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2009 mit der Kurpfalz Sektkellerei GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60833) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese ist am 14.07.2009 erfolgt. Der mit der Kurpfalz Sektkellerei AG (jetzt: Kurpfalz Sektkellerei GmbH), Sitz: Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60833) am 01.04.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.06.2009 zum 14.07.2009 aufgehoben. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

17.07.2009
Registervorgang

Löschung 14.07.2009