HRB 12629: Selders Garten- und Landschaftsbau GmbH, Baesweiler (Arnold-Sommerfeld-Ring 2, 52499 Baesweiler). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Selders Garten- und Landschaftsbau GmbH, Baesweiler (Arnold-Sommerfeld-Ring 2, 52499 Baesweiler). Die Gesellschaft ist durch gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages aufgelöst; gemäß §§ 144 a Abs. 2 und 4 FGG, 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Selders Garten- und Landschaftsbau GmbH, Baesweiler (Arnold-Sommerfeld-Ring 2, 52499 Baesweiler).Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß 3 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
Selders Garten- und Landschaftsbau GmbH, Baesweiler (Arnold-Sommerfeld-Ring 2, 52499 Baesweiler).Die Firma Selders Garten- und Landschaftsbau GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 12629) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift nicht mehr zu erreichen. Auch der Geschäftsführer ist reagiert nicht auf gerichtliche Anfragen. Das Registergericht geht daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Baesweiler aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlich in Baesweiler hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.