Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
a)
Selinka/Schmitz Health Communications
GmbH |
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a)
25.08.2022
Engeland
b)
lfd. Nr. 13 Spalte 2 von
Amts wegen berichtigt. |
13 |
a)
Selinka/Schmitz Health Communication
GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr
die Änderung der Firma beschlossen. |
a)
11.08.2022
Engeland |
HRB 25852: Selinka Schmitz Kommunikationsagentur GmbH, Köln, Weinsbergstraße 118a, 50823 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Fischel-Petrovic, Nadja, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25852: Selinka Schmitz Kommunikationsagentur GmbH, Köln, Weinsbergstraße 118a, 50823 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Görgens, Peter, Meckenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25852: Selinka Schmitz Kommunikationsagentur GmbH, Köln, Weinsbergstraße 118a, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2018 mit der Selinka/Schmitz Public Relation GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 33322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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