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Selkirk Schornsteintechnik GmbH, Waldbröl (HRB 7421) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wiehler Str. 6
51545 Waldbröl
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7421
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Selkirk Schornsteintechnik GmbH aus Waldbröl war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 7421 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Selkirk Schornsteintechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Selkirk Schornsteintechnik GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 20.01.2014
Löschung von Amts wegen

HRB 7421:Selkirk Schornsteintechnik GmbH, Waldbröl, Wiehler Straße 6, 51545 Waldbröl.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 21.10.2013
Löschungsankündigung

Selkirk Schornsteintechnik GmbH, Waldbröl, Wiehler Straße 6, 51545 Waldbröl. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzverfahren durchgeführt und nach § 200 InsO aufgehoben wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.

Historie 2

20.01.2014
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 20.01.2014

21.10.2013
Registervorgang

Löschungsankündigung 15.10.2013