Sellaband GmbH & Co. KG, Bocholt (Harderhook 22, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sellaband Verwaltungs GmbH ( Amtsgericht Coesfeld, HRB 10126 ) am 07.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sellaband GmbH & Co. KG, Bocholt (Harderhook 22, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2007 und 04.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.09.2007 und 04.12.2007 mit der Sellaband Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 10126) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sellaband GmbH & Co. KG, Bocholt (Harderhook 22, 46395 Bocholt, Vertrieb und Vermittlung von Musik über das Internet). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregel: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sellaband Verwaltungs GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 10126), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.