Semiconsult Electronic GmbH, Hofheim am Taunus (Johannes-Gutenberg-Str. 12-14, 65719 Hofheim am Taunus). Prokura erloschen: Koböck, Andreas, München, * ‒.‒.‒‒. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AZEGO Aktiengesellschaft am 25.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Semiconsult Electronic GmbH, Hofheim am Taunus (Johannes-Gutenberg-Str. 12-14, 65719 Hofheim am Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2006 mit der AZEGO Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 154038) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.