Senator Musik GmbH, BerlinRankestraße 3, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses vom 17.04.2009 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Senator Entertainment AG mit Sitz in Berlin, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg zur HRB 68059, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Senator Musik GmbH, BerlinRankestraße 3, 10789 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Rankestraße 3, 10789 Berlin Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Moderato Musikproduktion GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117962 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Senator Musik GmbH, Berlin(Rankestr. 3, 10789 Berlin). Gegenstand: Die Produktion, die Beauftragung, die Lizenzierung, die Verwertung und Vermarktung von Tonaufnahmen, von Kompositionen und von Textdichtungen sowie der Betrieb eines Musikverlags. Geschäftsführer:; 2. Molzahn, Sandra, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 07.05.2007 mit der Senator Entertainment AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 68059 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.05.2007 zugestimmt hat..