Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
|
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2023 hat die
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Veräußerung
und Belastung von Geschäftsanteilen) und in § 13
(Einziehung) beschlossen. |
a)
19.07.2023
Hummel |
HRB 2417: Senioren- und Pflegeheim "Zum alten Gutshof" GmbH, Rullstorf, Dorfstraße 2, 21379 Rullstorf. Einzelprokura: Heidemann, Doreen, Amt Neuhaus OT Stapel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2417: Senioren- und Pflegeheim "Zum alten Gutshof" GmbH., Rullstorf, Dorfstraße 2, 21379 Rullstorf. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Senioren- und Pflegeheim "Zum alten Gutshof" GmbH.
HRB 2417: Senioren- und Pflegeheim "Zum alten Gutshof" GmbH., Rullstorf, Dorfstraße 2, 21379 Rullstorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhrcke, Michael, Scharnebeck, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Staneck, Philipp, Lauenburg (Elbe), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2417: Senioren- und Pflegeheim "Zum alten Gutshof" GmbH., Rullstorf, Dorfstraße 2, 21379 Rullstorf. Die Gesellschaft ist mit am 23.02.2022 wirksam gewordener Eintragung als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.02.2022 mit der Boltersen Senior Living GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 266795) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen