HRA 1074 SL: Senioreneinrichtungen der Stadt Schleswig, Schleswig (Zum Öhr 2, 24837 Schleswig). Die Stadt Schleswig hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ihren Eigenbetrieb auf die St. Benedikt Diakonische Senioreneinrichtungen Schleswig gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Flensburg HRB 9610 FL) - übernehmender Rechtsträger - durch Ausgliederung zur Aufnahme übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
24837 Schleswig
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: