HRB 11951: Seniorenhaus St. Margareta gemeinnützige GmbH, Königswinter, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 11951: Seniorenhaus St. Margareta gemeinnützige GmbH, Königswinter, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter. Geschäftsführer: Pyzalski, Markus, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Baum, Ewald, Windeck, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11951: Seniorenhaus St. Margareta gemeinnützige GmbH, Königswinter, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter. Geschäftsführer: Baum, Ewald, Windeck, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Wassong, Winfried, Lohmar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11951: Seniorenhaus St. Margareta gemeinnützige GmbH, Königswinter, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter. Geschäftsführer: Wassong, Winfried, Lohmar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Linke, Rainer, Mittelhof, * ‒.‒.‒‒.
Seniorenhaus St. Margareta gemeinnützige GmbH, Königswinter, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der Kirchengemeinde St. Margareta Königswinter beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und des Kirchenvorstands des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2012 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das Seniorenhaus St. Maragreta, Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter-Stieldorf, aus dem Vermögen der Kirchengemeinde St. Margareta mit Sitz in Königswinter übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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