Seniorenheim - Fischzuchtgrund GmbH, Chemnitz, Altenhainer Allee 9, 09123 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Altenhainer Allee 7, 09123 Chemnitz. Vertretung geändert: Geschäftsführer: Birk, Andreas, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Hohmuth, Petra, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Seniorenheim - Fischzuchtgrund GmbH, Chemnitz (Altenhainer Allee 9, 09123 Chemnitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betreibung eines Seniorenpflegeheimes am Fischzuchtgrund als stationäre Einrichtung in Chemnitz. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Birk, Andreas, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Hohmuth, Petra, geb. Clauß, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens als Ganzes der Petra Hohmuth e.K. Altenpflegeheim Chemnitz Einsiedel, mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRA 5990) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 29.03.2007. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Von Amts wegen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG eingetragen: Die Ausgliederung wurde am 21.05.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.