HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Heiertz, Wilhelm, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Höyng, Detlef, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Lewkowicz, Peter, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und durch § 1 Abs. 1 bis 3 ersetzt. Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2017 hat § 12 (Geschäftsführung) Abs. 1, 3 und 4 des Gesellschaftvertrages aufgehoben und durch § 1 Abs. 1 sowie 3 bis 5 ersetzt. Die Satzung ist insgesamt neu gefasst. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, Zweck der Gesellschaft ist die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke. Ihr Zweck ist außerdem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Altenheimen und sonstigen Diensten zur Beratung, Betreuung, Pflege und Unterbringung älterer, hilfsbedürftiger oder kranker Menschen, insbesondere durch den Betrieb des Seniorenheims St. Hubertusstift in Neuss-Reuschenberg. Kirchliche Zwecke werden insbesondere durch die Abhaltung von Exerzitien, Einkehr- und Besinnungstagen für Mitarbeiter und Mitglieder verwirklicht. Geändert, nun: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten wenn nur ein Geschaftsführer vorhanden ist, durch diesen, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung für ein konkretes, einzelnes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden. Jeder Geschäftsführer kann zudem durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden für Rechtsgeschäfte der GmbH mit anderen als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannten Institutionen.
HRB 13997: Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Lehnen, Armin, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heiertz, Wilhelm, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Seniorenheim St. Hubertusstift Neuss gGmbH, Neuss, Aurinstr. 2, 41466 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 3. Juni 2011 hat den Gesellschaftsvertrag vollinhaltlich aufgehoben und neu ersetzt. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dem Geschäftsführer kann eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt werden.
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