HRA 45042: Seniorenpark Spenge-Lenzinghausen GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Seniorenzentrum Gadenstedt GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44935) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seniorenpark Spenge-Lenzinghausen GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 83886).
Seniorenpark Spenge-Lenzinghausen GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main.(Erwerb, die Errichtung sowie die Verwaltung und der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Seniorenzentrum Gadenstedt Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83886). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Seniorenpark Spenge-Lenzinghausen GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83857). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.