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Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft, Langelsheim (HRB 111064) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bischofsthal 48
38685 Langelsheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 111064
Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft aus Langelsheim war im Handelsregister Braunschweig unter der Nummer HRB 111064 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.03.2014
Veränderung

HRB 111064:Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft, Langelsheim, Bischofsthal 48, 38685 Langelsheim.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seniorenpflegerheim Mittelfeld GmbH gemeinnützige Gesellschaft am 13.03.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 11.03.2014
Veränderung

HRB 111064:Seniorenpflegeheim Bischofsthal GmbH gemeinnützige Gesellschaft, Langelsheim, Bischofsthal 48, 38685 Langelsheim.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Seniorenpflegeheim Mittelfeld GmbH gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 53552) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.